BESUCHERZENTRUM DER VULKANISCHEN HÖHLEN „CAÑOS DE FUEGO“ UND „CUEVA DE LAS PALOMAS“
STEIGEN SIE TIEF IN DIE VULKANISCHEN RÖHREN VON LA PALMA

Das Besucherzentrum der Vulkanhöhlen „Caños de Fuego“ entstand durch die Entdeckung einer Reihe von vulkanischen Röhren in der Gegend von Las Manchas, die aus der Erstarrung der Lava stammen, ...

Logotipo Caños de Fuego - La Palma

Es gelten die öffentlichen Eintrittspreise ab 18.11.2019:

  • Eintritt ins Besucherzentrum Caños de Fuego – Normaltarif: 8,00€ pro Person.

  • Eintritt ins Besucherzentrum Caños de Fuego – Ermäßigter Tarif: 4,00€ pro Person.

  • Eintritt zu den Laufstegen und zum gläsernen Aussichtspunkt – Normaltarif: 4,00€ pro Person.

  • Eintritt zu den Laufstegen und zum gläsernen Aussichtspunkt – Ermäßigter Tarif: 2,00€ pro Person.

Folgende Personen können von ermäßigten Tarifen profitieren:

  • Personen mit Wohnsitz auf den Kanaren
  • Großfamilien
  • Ruheständler, über 65 Jahre alt, auf den Kanarischen Inseln wohnhaft und nicht wohnhaft (gilt nur für Personen mit Wohnsitz auf spanischem Territorium).
  • Touristen- und Kulturgruppen: wenn die Gruppe aus mindestens 10 Personen besteht, die 3 Tage im Voraus gebucht haben und mit einem eigenen Reiseführer akkreditiert sind.

Folgende Personen können den kostenlosen Tarif in Anspruch nehmen:

  • Kinder bis zu 12 Jahren.
  • Ruheständler und Bewohner der Insel La Palma
  • Menschen mit Behinderungen.
  • Arbeitslose Personen des spanischen Territoriums.
  • Journalisten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
  • Reiseführer, die eine Touristengruppe begleiten.
  • Bildungsgruppen, die sich aus Studenten aller Bildungszyklen zusammensetzen, einschließlich des Lehrpersonals und des begleitenden Personals, bei vorheriger Anmeldung.
  • Um die oben genannten Ermäßigungen und Befreiungen zu erhalten, ist am Eingang des Zentrums das jeweils gültige und ordnungsgemäß aktualisierte Begleitdokument vorzulegen, aus dem die Gültigkeits- oder Ablauffrist hervorgeht.

Es werden keine anderen Steuerbefreiungen oder -vorteile anerkannt als diejenigen, die in dieser Verordnung enthalten sind und die ausdrücklich in den Vorschriften aufgeführt werden, oder die sich aus der Anwendung internationaler Verträge ergeben.

In keinem Fall kann mehr als eine Ermäßigung pro Person in Anspruch genommen werden.

Als Zahlungsmethode und aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir nur Zahlungen mit Bankkarten.

Archäologischer Park „El Tendal“

Der Archäologische Park El Tendal beherbergt als Kernstück eine riesige natürliche Höhle, in der etwa zwanzig Benahoaritas (Ureinwohner von La Palma) mindestens tausend Jahre lang gelebt haben. An dieser ...

Es gelten die öffentlichen Eintrittspreise ab 18.11.2019:

  • Eintritt in das Zentrum – Normaltarif: 8,00 € pro Person.
  • Ermäßigter Tarif: 4,00 € pro Person.

Folgende Personen können von ermäßigten Tarifen profitieren:

  • Personen mit Wohnsitz auf den Kanaren
  • Großfamilien
  • Ruheständler, über 65 Jahre alt, auf den Kanarischen Inseln wohnhaft und nicht wohnhaft (gilt nur für Personen mit Wohnsitz auf spanischem Territorium).
  • Touristen- und Kulturgruppen: wenn die Gruppe aus mindestens 10 Personen besteht, die 3 Tage im Voraus gebucht haben und mit einem eigenen Reiseführer akkreditiert sind.

Folgende Personen können den kostenlosen Tarif in Anspruch nehmen:

  • Kinder bis zu 12 Jahren.
  • Ruheständler und Bewohner der Insel La Palma
  • Menschen mit Behinderungen.
  • Arbeitslose Personen des spanischen Territoriums.
  • Journalisten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
  • Reiseführer, die eine Touristengruppe begleiten.
  • Bildungsgruppen, die sich aus Studenten aller Bildungszyklen zusammensetzen, einschließlich des Lehrpersonals und des begleitenden Personals, bei vorheriger Anmeldung.

Um die oben genannten Ermäßigungen und Befreiungen zu erhalten, ist am Eingang des Zentrums das jeweils gültige und ordnungsgemäß aktualisierte Begleitdokument vorzulegen, aus dem die Gültigkeits- oder Ablauffrist hervorgeht.

Es werden keine anderen Steuerbefreiungen oder -vorteile anerkannt als diejenigen, die in dieser Verordnung enthalten sind und die ausdrücklich in den Vorschriften aufgeführt werden, oder die sich aus der Anwendung internationaler Verträge ergeben.

In keinem Fall kann mehr als eine Ermäßigung pro Person in Anspruch genommen werden.

Als Zahlungsmethode und aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir nur Zahlungen mit Bankkarten.

Besucherzentrum Roque de los Muchachos

Das Besucherzentrum Roque de los Muchachos befindet sich in einer einzigartigen Landschaft auf 2426 Metern Höhe, die beste Bedingungen für astronomische Beobachtungen garantiert und in seiner Nähe die wichtigsten ...

Es gelten die öffentliche Eintrittspreise aus sozialen, kulturellen oder öffentlichen Gründen ab 01/06/2022:

  • Eintritt in das Zentrum – Normaltarif: 15,00 € pro Person.
  • Ermäßigter Tarif: 7,50 € pro Person.

Folgende Personen können von ermäßigten Tarifen profitieren:

  • Personen mit Wohnsitz auf den Kanaren
  • Großfamilien
  • Ruheständler, über 65 Jahre alt, auf den Kanarischen Inseln wohnhaft und nicht wohnhaft (gilt nur für Personen mit Wohnsitz auf spanischem Territorium).
  • Touristen- und Kulturgruppen: wenn die Gruppe aus mindestens 10 Personen besteht, die 3 Tage im Voraus gebucht haben und mit einem eigenen Reiseführer akkreditiert sind.

Folgende Personen können den kostenlosen Tarif in Anspruch nehmen:

  • Kinder bis zu 12 Jahren.
  • Ruheständler und Bewohner der Insel La Palma
  • Menschen mit Behinderungen.
  • Arbeitslose Personen des spanischen Territoriums.
  • Journalisten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
  • Reiseführer, die eine Touristengruppe begleiten.
  • Bildungsgruppen, die sich aus Studenten aller Bildungszyklen zusammensetzen, einschließlich des Lehrpersonals und des begleitenden Personals, bei vorheriger Anmeldung.

Um die oben genannten Ermäßigungen und Befreiungen zu erhalten, ist am Eingang des Zentrums das jeweils gültige und ordnungsgemäß aktualisierte Begleitdokument vorzulegen, aus dem die Gültigkeits- oder Ablauffrist hervorgeht.

Es werden keine anderen Steuerbefreiungen oder -vorteile anerkannt als diejenigen, die in dieser Verordnung enthalten sind und die ausdrücklich in den Vorschriften aufgeführt werden, oder die sich aus der Anwendung internationaler Verträge ergeben.

In keinem Fall kann mehr als eine Ermäßigung pro Person in Anspruch genommen werden.

Als Zahlungsmethode und aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir nur Zahlungen mit Bankkarten.